Psychosoziale Prozessbegleitung

Das Erleben einer schweren Straftat kann ein tiefer Einschnitt in das Leben der Betroffenen sein.
Die Erstattung einer Strafanzeige, Vernehmungen bei der Polizei oder vor dem Gericht stellen zusätzliche Belastungen dar.
In dieser Situation tauchen häufig viele Fragen, Sorgen und Ängste auf. Deshalb gibt es die Fachkräfte der psychosoziale Prozessbegleitung. Sie können die Zeuginnen und Zeugen während des Strafverfahrens unterstützen.

Was genau macht eine psychosoziale Prozessbegleitung?

Informieren: Die Prozessbegleitung erklärt, wie ein Strafverfahren abläuft.

  • Welche Rechte und Pflichten haben Zeuginnen und Zeugen?
  • Welche Rolle haben die unterschiedlichen Prozessbeteiligten?

Organisieren: Die Prozessbegleitung unterstützt bei der praktischen Vorbereitung einer Vernehmung, z.B.:

  • Wann und wo ist die Vernehmung?
  • Wie kommen Sie ins Gericht und wieder nach Hause?
  • Brauchen Sie eine Kinderbetreuung?

Begleiten: Die Prozessbegleitung kommt mit ins Gericht oder zur Polizei.

  • Sie ist da, wenn es Wartezeiten oder Pausen gibt.
  • Sie sitzt im Gerichtssaal neben Ihnen.
  • Sie ist nach der Aussage noch da und kann die Verhandlung nachbesprechen.
  • Sie erklärt das Urteil.

Bei Bedarf vermittelt die Prozessbegleitung weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote.

Bei bestimmten Deliktarten und in bestimmten Situationen ist die psychosoziale Prozessbegleitung für Zeuginnen und Zeugen kostenfrei!
Bitte sprechen Sie uns an: wir informieren Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu diesem Angebot!


Kontakt

Psychosoziale Prozessbegleitung
Iris Ebert, Mobil: 0 15 20 - 8 97 69 24
Andrea Haarländer, Mobil: 0 15 20 - 9 10 68 04

Bahnhofstraße 2c, 25421 Pinneberg

Fax: 0 41 01 - 8 58 24 77
E-Mail: prozessbegleitung@ju-pi.de