Erweiterter Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende

Der erweiterte Täter-Opfer-Ausgleich (e-TOA) richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Kreis Pinneberg, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und an Personen, die durch eine solche Straftat geschädigt wurden. Die Teilnahme am e-TOA kann von den Jugendrichter*innen, der Staatsanwaltschaft, dem Jugendamt und der Polizei, aber auch auf Eigeninitiative von den Betroffenen selbst angeregt werden.

Neben den direkt Beteiligten können auch nahe stehende Personen oder weitere von der Tat betroffene Personen am e-TOA teilnehmen. Sie können die Beteiligten begleiten und bei der gemeinsamen Auseinandersetzung mit einem Vorfall und den Tatfolgen unterstützen. Die Einbindung von Unterstützer*innen kann die sozialen Beziehungen im Umfeld der Jugendlichen stärken und einen konstruktiven Dialog über eine angemessene Wiedergutmachung oder eine gute und nachhaltige Konfliktlösung fördern. Je nach Wunsch der Jugendlichen können auch weitere Personen zum Ausgleichsgespräch eingeladen werden, wie z. B. Vertreter*innen der Polizei und/oder der Jugendgerichtshilfe.

Die gesetzlichen Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende finden sich neben den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 46a StGB) und der Strafprozessordnung (§§ 153, 153a StPO) im Jugendgerichtsgesetz (§§ 10, 15, 45, 47 JGG).


Kontakt

Erweiterter Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende
Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V.

Florian Lis (Mediator in Strafsachen)
Bahnhofstraße 2c, 25421 Pinneberg

Tel.: 0 41 01 – 8 58 24 76, Mobil: 0 15 20 - 9 10 68 52
Fax: 0 41 01 - 8 58 24 77
E-Mail: e-toa@ju-pi.de